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Finanzwissen

Das Finanzlexikon

von House of Banks

Einleitung:

Willkommen zu unserem Finanz-Lexikon! Hier erfährst du alles Wissenswerte über Begriffe aus dem Finanzbereich. In diesem Eintrag geht es um das Thema “Auflassungsvormerkung”. Wir werden dir erklären, was der Begriff bedeutet, wie er im Immobilienrecht verwendet wird und welche Bedeutung er für den Immobilienkauf hat.

Definition:

Die Auflassungsvormerkung ist ein rechtlicher Begriff, der im Zusammenhang mit dem Kauf einer Immobilie verwendet wird. Sie dient dazu, das zukünftige Eigentumsrecht des Käufers an der Immobilie bereits im Grundbuch zu sichern. Die Auflassungsvormerkung gewährt dem Käufer einen vorläufigen Schutz vor einem Verkauf der Immobilie an Dritte.

Erklärung:

Die Auflassungsvormerkung ist eine Eintragung im Grundbuch, die den zukünftigen Eigentumsübergang einer Immobilie absichert. Nachdem sich Käufer und Verkäufer auf den Kaufpreis und die Vertragsbedingungen geeinigt haben, wird ein notarieller Kaufvertrag aufgesetzt. Im Anschluss kann der Käufer eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch beantragen. Diese Vormerkung gibt dem Käufer ein vorläufiges Anrecht auf das Eigentum an der Immobilie und schützt ihn vor einem Verkauf der Immobilie an Dritte.

Beispiele:

Hier sind zwei Beispiele, um den Begriff “Auflassungsvormerkung” zu veranschaulichen:

 

  1. Beispiel: Max hat sich auf den Kauf einer Eigentumswohnung geeinigt. Nachdem der notarielle Kaufvertrag unterzeichnet wurde, lässt er eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch eintragen. Dadurch wird sein zukünftiges Eigentumsrecht an der Wohnung geschützt, während der endgültige Eigentumsübergang noch stattfindet.
  2. Beispiel: Lisa hat ein Grundstück erworben, auf dem sie ein Haus bauen möchte. Um sicherzustellen, dass ihr das Eigentum an dem Grundstück nicht durch einen Verkauf entgeht, lässt sie eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch eintragen. Dadurch wird ihr zukünftiges Eigentumsrecht gesichert.

Die Auflassungsvormerkung ist eine rechtliche Maßnahme, um das zukünftige Eigentumsrecht des Käufers an einer Immobilie zu sichern. Sie gewährt dem Käufer vorläufigen Schutz vor einem Verkauf der Immobilie an Dritte. Durch die Eintragung im Grundbuch wird die Auflassungsvormerkung wirksam und schafft Rechtssicherheit für den Käufer.

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