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Finanzwissen

Das Finanzlexikon

von House of Banks

Einleitung:

Willkommen zum Finanzlexikon! In diesem Eintrag erfährst du alles Wichtige über die “Grunderwerbsteuer”. Du wirst verstehen, was die Grunderwerbsteuer ist, wann sie anfällt und wie sie berechnet wird. Zusätzlich erhältst du Informationen über Ausnahmen und Befreiungen von der Grunderwerbsteuer.

Definition:

Die Grunderwerbsteuer ist eine Steuer, die beim Erwerb von Grundstücken oder grundstücksgleichen Rechten anfällt. Sie wird von den Bundesländern erhoben und richtet sich nach dem Wert der Immobilie. Die Grunderwerbsteuer ist eine der Erwerbsnebenkosten und muss vom Käufer entrichtet werden.

Erklärung:

Wenn du ein Grundstück oder grundstücksgleiche Rechte erwirbst, musst du in der Regel Grunderwerbsteuer zahlen. Der Steuersatz variiert je nach Bundesland und liegt zwischen 3,5% und 6,5% des Kaufpreises oder des Verkehrswerts der Immobilie. Die Grunderwerbsteuer wird direkt an das zuständige Finanzamt gezahlt.

 

Es gibt jedoch einige Ausnahmen und Befreiungen von der Grunderwerbsteuer. Zum Beispiel können bestimmte Familiensituationen, wie Schenkungen oder Erbschaften, von der Steuer befreit sein. Auch der Erwerb von selbstgenutztem Wohnraum kann unter bestimmten Voraussetzungen zu einer reduzierten Steuer führen.

Beispiele:

  • Beispiel 1: Du kaufst ein Grundstück für 200.000 Euro. In einem Bundesland mit einem Grunderwerbsteuersatz von 5% müsstest du 10.000 Euro Grunderwerbsteuer zahlen.
  • Beispiel 2: Wenn dir ein Familienmitglied ein Grundstück schenkt, könntest du unter Umständen von der Grunderwerbsteuer befreit sein.

Die Grunderwerbsteuer ist eine Steuer, die beim Erwerb von Grundstücken oder grundstücksgleichen Rechten anfällt. Sie richtet sich nach dem Wert der Immobilie und wird von den Bundesländern erhoben. Es gibt Ausnahmen und Befreiungen von der Grunderwerbsteuer, die je nach individueller Situation gelten können.

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