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Finanzwissen

Das Finanzlexikon

von House of Banks

Einleitung:

Willkommen zum Finanzlexikon! In diesem Eintrag erfährst du alles Wissenswerte über die “Grundschuld”. Du wirst verstehen, was eine Grundschuld ist, wie sie entsteht und welche Bedeutung sie im Finanzbereich hat. Außerdem erhältst du Informationen über die Rechte und Pflichten, die mit einer Grundschuld einhergehen.

Definition:

Die Grundschuld ist ein dingliches Recht, das zur Sicherung einer Forderung an einem Grundstück eingetragen wird. Sie dient als Sicherheit für den Gläubiger und ermöglicht es diesem, im Falle der Nichterfüllung der Forderung das belastete Grundstück zu verwerten und sich aus dem Erlös zu befriedigen. Anders als die Hypothek ist die Grundschuld keine Kreditsicherheit, sondern ein eigenständiges Grundstückrecht.

Erklärung:

Eine Grundschuld wird durch Eintragung im Grundbuch bestellt. Dabei wird der Gläubiger, in der Regel eine Bank, als Inhaber der Grundschuld eingetragen. Die Grundschuld belastet das Grundstück, auf dem sie eingetragen wird, unabhängig von einer konkreten Forderungshöhe. Dies bedeutet, dass der Eigentümer des Grundstücks das Recht hat, die Grundschuld jederzeit in Anspruch zu nehmen, indem er die geschuldete Forderung begleicht.

Die Grundschuld kann für verschiedene Zwecke eingesetzt werden, beispielsweise zur Absicherung eines Immobilienkredits oder zur Gewährung eines gewerblichen Kredits. Im Falle einer Zwangsvollstreckung kann der Gläubiger die Grundschuld geltend machen und das belastete Grundstück veräußern, um sich aus dem Erlös zu befriedigen.

Beispiele:

  1. Beispiel 1: Eine Bank gewährt einem Kreditnehmer einen Immobilienkredit und bestellt eine Grundschuld auf dem finanzierten Grundstück als Sicherheit.
  2. Beispiel 2: Ein Unternehmen benötigt einen gewerblichen Kredit und gewährt der Bank eine Grundschuld auf einem Unternehmensgrundstück.
  3.  

Die Grundschuld ist ein dingliches Recht, das zur Sicherung einer Forderung an einem Grundstück eingetragen wird. Sie ermöglicht es dem Gläubiger, im Falle der Nichterfüllung der Forderung das belastete Grundstück zu verwerten. Die Grundschuld wird durch Eintragung im Grundbuch bestellt und ist unabhängig von einer konkreten Forderungshöhe.

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