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Finanzwissen

Das Finanzlexikon

von House of Banks

Einleitung:

Willkommen zum Finanzlexikon! In diesem Eintrag erfährst du alles Wissenswerte über die Begriffe “Maklergebühr”, “Maklercourtage” und “Maklerprovision”. Diese Begriffe beziehen sich auf die Vergütung, die ein Immobilienmakler für seine Dienstleistungen erhält. In diesem Abschnitt werden wir die Definition, den Zweck, die Höhe und die Zahlungsmodalitäten dieser Gebühr näher betrachten.

Definition:

Die Maklergebühr, auch als Maklercourtage oder Maklerprovision bezeichnet, ist die Vergütung, die ein Immobilienmakler für die Vermittlung einer Immobilie erhält. Sie wird in der Regel als prozentualer Anteil des Kauf- oder Mietpreises vereinbart und vom Käufer oder Mieter getragen. Die Maklergebühr dient als Entlohnung für die erbrachten Dienstleistungen des Maklers.

Erklärung:

Höhe und Zahlungsmodalitäten Maklergebühr/Maklercourtage/Maklerprovision:

Die Höhe der Maklergebühr kann je nach Land, Region und Vereinbarung unterschiedlich sein. In einigen Ländern gibt es gesetzliche Regelungen zur Begrenzung der Maklerprovision. Die Zahlung der Maklergebühr erfolgt in der Regel bei Abschluss des Kauf- oder Mietvertrags. Sie kann entweder direkt an den Makler oder über den Notar oder die Immobilienagentur erfolgen.

Beispiele:

Ein Beispiel für den Einsatz einer Maklergebühr ist der Verkauf eines Hauses. Der Verkäufer beauftragt einen Immobilienmakler, der potenzielle Käufer findet und Besichtigungen durchführt. Wenn der Makler erfolgreich einen Käufer vermittelt, wird eine Maklergebühr fällig. Diese wird in der Regel als Prozentsatz des Verkaufspreises vereinbart und vom Käufer beim Abschluss des Kaufvertrags gezahlt.

Die Maklergebühr, auch als Maklercourtage oder Maklerprovision bezeichnet, ist die Vergütung, die ein Immobilienmakler für seine Dienstleistungen erhält. Sie wird als prozentualer Anteil des Kauf- oder Mietpreises vereinbart und vom Käufer oder Mieter gezahlt. Die Maklergebühr ist die Entlohnung für die Vermittlung einer Immobilie und deckt die erbrachten Dienstleistungen des Maklers ab.

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