Das Finanzlexikon
von House of Banks
Einleitung:
Willkommen zum Finanz Lexikon! In diesem Eintrag widmen wir uns dem Thema “Personengesellschaft”. Eine Personengesellschaft ist eine Rechtsform für Unternehmen, bei der mindestens zwei Personen zusammenkommen, um gemeinsam ein Geschäft zu betreiben. In diesem Artikel werden wir den Begriff genauer definieren, seine Bedeutung erklären und einige Beispiele geben, um ein besseres Verständnis dafür zu ermöglichen.
Definition:
Eine Personengesellschaft ist ein Zusammenschluss von zwei oder mehr natürlichen Personen, die gemeinsam ein Unternehmen gründen und betreiben. Im Gegensatz zu Kapitalgesellschaften haften die Gesellschafter einer Personengesellschaft persönlich und unbeschränkt für die Verbindlichkeiten des Unternehmens.
Erklärung:
Personengesellschaften werden oft gewählt, wenn die Gründer ein Unternehmen gemeinsam betreiben möchten, ohne dabei die strengeren rechtlichen Anforderungen und Formalitäten einer Kapitalgesellschaft zu erfüllen. Die persönliche Haftung der Gesellschafter ist ein wesentlicher Unterschied zu Kapitalgesellschaften.
Beispiele:
Um das Konzept der Personengesellschaft besser zu veranschaulichen, hier einige Beispiele:
- Die GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) ist eine häufige Form der Personengesellschaft, bei der zwei oder mehr Personen zusammenkommen, um ein Unternehmen zu gründen. Die Gesellschafter haften persönlich und unbeschränkt.
- Die OHG (Offene Handelsgesellschaft) ist eine Form der Personengesellschaft, die vor allem im Handelsbereich anzutreffen ist. Hier betreiben die Gesellschafter gemeinsam ein Handelsgewerbe und haften persönlich und unbeschränkt.
- Die KG (Kommanditgesellschaft) ist eine besondere Form der Personengesellschaft, bei der es zwei Arten von Gesellschaftern gibt: Komplementäre, die persönlich und unbeschränkt haften, und Kommanditisten, die nur bis zur Höhe ihrer Einlage haften.
Personengesellschaften sind Zusammenschlüsse von natürlichen Personen, die gemeinsam ein Unternehmen betreiben. Im Gegensatz zu Kapitalgesellschaften haften die Gesellschafter persönlich und unbeschränkt für die Verbindlichkeiten des Unternehmens. Beispiele für Personengesellschaften sind die GbR, OHG und KG.
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