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Finanzwissen

Das Finanzlexikon

von House of Banks

Einleitung:

Willkommen zum Lexikoneintrag über das Thema “Risikolebensversicherung”. In diesem Eintrag werden wir den Begriff definieren, seine Bedeutung erklären und dir Beispiele geben, um dir ein besseres Verständnis zu ermöglichen.

Definition:

Die Risikolebensversicherung ist eine Form der Lebensversicherung, bei der der Versicherer im Falle des Todes des Versicherten eine vorab vereinbarte Summe an die benannten Begünstigten auszahlt. Im Gegensatz zu anderen Lebensversicherungen zielt die Risikolebensversicherung nicht auf Kapitalbildung oder Sparmaßnahmen ab, sondern dient in erster Linie der finanziellen Absicherung der Hinterbliebenen.

Erklärung:

Eine Risikolebensversicherung bietet finanziellen Schutz für die Familie und Hinterbliebenen des Versicherten im Falle seines Todes. Die Versicherungssumme und die Laufzeit der Versicherung werden bei Vertragsabschluss festgelegt. Im Gegensatz zu anderen Lebensversicherungen beinhaltet die Risikolebensversicherung keine Kapitalansammlung oder Rückkaufswert.

Beispiel: Ein Familienvater schließt eine Risikolebensversicherung ab, um sicherzustellen, dass im Falle seines Todes seine Familie finanziell abgesichert ist. Bei seinem plötzlichen Ableben wird die vereinbarte Versicherungssumme an seine Ehefrau und Kinder ausgezahlt, um ihre laufenden finanziellen Verpflichtungen zu decken.

Beispiele:

  • Beispiel 1: Ein Paar plant den Kauf eines Hauses und schließt eine Risikolebensversicherung ab, um die Hypothek abzusichern. Im Falle des Todes eines Partners wird die Versicherungssumme verwendet, um die Restschuld des Darlehens zu begleichen.
  • Beispiel 2: Ein Unternehmer nimmt einen Kredit auf, um sein Geschäft zu erweitern, und schließt gleichzeitig eine Risikolebensversicherung ab, um sicherzustellen, dass im Falle seines Todes die Kreditschulden abgedeckt sind und das Unternehmen fortgeführt werden kann.

Die Risikolebensversicherung ist eine Form der Lebensversicherung, bei der im Todesfall des Versicherten eine vorab vereinbarte Summe an die benannten Begünstigten ausgezahlt wird. Sie dient der finanziellen Absicherung der Hinterbliebenen und beinhaltet keine Kapitalansammlung oder Rückkaufswert.

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